Archiv für die Kategorie ‘Berufsunfähigkeitsversicherung’

Im Falle einer Berufsunfähigkeit droht vielen der soziale Abstieg

Einen Anspruch auf staatliche Invalidenrente, bei der die berufliche Qualifikation der Betroffenen berücksichtigt wird, haben nur noch Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Als Rente erhält dieser Personenkreis nur rund 34 Prozent des Bruttoeinkommens.

Arbeitnehmer die nach dem Reformtermin – also nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, haben nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Der Beruf, die Qualifikation oder die Ausbildung spielen dabei keine Rolle mehr. Solange dieser Personenkreis noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, gibt es keine staatliche Unterstützung mehr.

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