Im Falle einer Berufsunfähigkeit droht vielen der soziale Abstieg

Einen Anspruch auf staatliche Invalidenrente, bei der die berufliche Qualifikation der Betroffenen berücksichtigt wird, haben nur noch Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Als Rente erhält dieser Personenkreis nur rund 34 Prozent des Bruttoeinkommens.

Arbeitnehmer die nach dem Reformtermin – also nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, haben nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Der Beruf, die Qualifikation oder die Ausbildung spielen dabei keine Rolle mehr. Solange dieser Personenkreis noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, gibt es keine staatliche Unterstützung mehr.


Vielen ist einfach nicht bewußt was im Falle einer Berufsunfähigkeit auf sie zukommt. Die Berufsunfähigkeit muß nicht durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall enstehen, es kann der klassische Sportunfall oder auch eine schwere Krankheit zu einer Erwerbsminderung von mehr als 50 Prozent führen. In der Regel bieten die Versicherungen bereits ab 50 Prozent Erwerbsminderung die volle Leistung an.

Vorsicht aber bei den so genannten Kombi-Policen.

Gerne bieten die Vermittler bei Abschluß der Berufsunfähigkeitsversicherung auch als sogen. Grundstock eine Lebensversicherung an. An der Versicherungsssumme orientiert sich dann die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Dieses würde z.B. so aussehen:

Lebensversicherungssumme: 100.000 Euro, Berufsunfähigkeitsversicherung: 24 % der LV-Summe, ergibt im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Versicherungsleistung von 24.000 Euro Rente im Jahr, also eine monatliche Rente in Höhe von rund 2.000 Euro.

Auf den ersten Blick erscheint diese Konstellation sehr vernünftig. was ist aber wenn der Kunde die Beiträge nicht mehr aufbringen kann? Als erstes wird dann versucht an den laufenden Kosten zu sparen und das sind nun mal die Versicherungsbeiträge.

Da die Berufsunfähigkeit hier nun an die Kapital-Lebensversicherung gekoppelt ist, wird nicht nur die Lebensversicherung still gelegt, sondern auch die Absicherung der Berufsunfähigkeit! Ein späterer Einstieg in den alten Tarif ist nicht mehr möglich. Insofern ist es dringend ratsam hier eine Trennung der beiden Risiken schon beim Abschluß vorzunehmen.

Möglichst eine lange Laufzeit des Vertrages wählen.

Noch vor ca. 10 Jahren war es üblich die Berufsunfähigkeit maximal bis zum Endalter 60 zu wählen. Nun aber in Zeiten knapper Rentenkassen soll ja der Arbeitnehmer möglichst bis zu seinem 67. Lebensjahr im Berufsleben stehen – theoretisch mag das ja in manchen Berufen möglich sein – die Praxis sieht allerdings anders aus. Die meisten Versicherer haben sich diesem Umstand angepasst und bieten Policen bis zum Endalter 65 oder gar 67 an. Allerdings muss auch bedacht werden dass sich die Versicherer dieses erhöhte Risiko auch von dem Kunden mit der dem entsprechenden Beitrag bezahlen lassen. Allerdings gibt es auch Versicherer die Policen anbieten die weit vor dem Rentenalter enden, etwa mit 45 Jahren. Auch werden sehr starke Leistungseinschränkungen angeboten, beispielweise erkennen sie eine Berufsunfähikeit erst bei 75 Prozent an. Hände weg von solchen Policen!

Sprechen Sie mit einem unabhängigen Versicherungsmakler und lassen Sie sich mehrere Angebote unterbreiten. Verschweigen Sie auch keine Vorerkrankungen auch wenn der Vermittler Ihnen sagt dass ist nicht so wichtig, Sie alleine sind für die gemachten Angaben verantwortlich. Im Leistungsfall können falsche Angaben fatale Folgen haben.


Einen Kommentar schreiben