Berufsunfähigkeit: Darauf müssen Antragsteller achten!
17. Januar 2012 von C. Morce | kein Kommentar
Wenn der Tag X gekommen ist, ab dem man voraussichtlich nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten kann, muss man einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen. Doch für die Beantragung kann guter Rat sehr teuer sein. Schließlich geht es um die eigene Existenz, die dadurch zu einem gewissen Grad abgesichert werden soll. Zum anderen wird die Versicherungsgesellschaft versuchen, so wenig Geld wie möglich in die Hand zu nehmen.
Dies bedeutet, dass hier sehr genau geprüft wird, ob wirklich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, professionelle Hilfe für die Beantragung in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt oder ein Versicherungsberater wären hier sinnvoll.
Die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente
Wer den Weg der Beantragung gehen muss, kann sich bereits von Anfang an auf einiges einstellen. Hat man den Versicherer über den Leistungsanspruch informiert, wird dieser als erstes eine Schweigepflichtentbindung für alle behandelten Ärzte beantragen, um hier umfangreiche Informationen einholen zu können. Danach folgen viele unterschiedliche Fragen an den Versicherten, die mit viel Sorgfalt beantwortet werden müssen.
Dabei sollte man immer darauf achten, dass man zwar wahrheitsgemäß antwortet, aber dabei immer im Hinterkopf behält, dass man NICHT mehr arbeiten kann. Die Fragen sollten deshalb nicht zu positiv und optimistisch beantwortet werden. Die Versicherungsgesellschaft könnte sonst daraus schließen, dass eine weiterführende Tätigkeit durchaus möglich ist.
Wenn diese Fragen alle beantwortet sind, wird die Versicherungsgesellschaft bei den Ärzten, der Krankenkasse und beim Rententräger Nachforschungen anstellen. Wurden alle Krankheiten beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, zahlt die Versicherung nicht. Nach der ausführlichen Überprüfung – dies dauert in der Regel mehrere Monate – wird die Versicherung ihre Entscheidung mitteilen. Ist diese negativ, kann man in Widerspruch gehen und das ganze Prozedere beginnt von vorne.
