Kleingedrucktes und anderes Ungemach

Kaum einer hat in der heutigen Zeit noch in den Durchblick im Tarifdschungel der Versicherungen.  Aber nicht nur in den Tarifwerken und in den klein gedruckten Bedingungswerken der Versicherungen liegt der Teufel auf der Lauer. Auch in den Leistungsangeboten lauern Haken und Ösen, Stolpersteine und Fallgruben. Da nützten auch die gut gemeinten Ratschläge der Verbraucherverbände nichts. Passen Sie auf wenn Sie eine Versicherung abschließen, lassen Sie sich ein Beratungsprotokoll geben, Vergleichen Sie mehrere Anbieter usw. wer kennt sie nicht die schlauen Sprüche? Aber wie soll man beispielsweise Angebote von zwei Gesellschaften vergleichen wenn die Leistungen oder die Prämien nicht identisch sind? Versuchen Sie mal die günstigste Kraftfahrzeugversicherung für Ihr Auto zu finden!


Dasist schlimmer als sich eine preiswerte Urlaubsreise zusammenzustellen. Es geht ja schon bei der einfachen Kfz-Haftpflichtversicherung los. Die gibt es mit unterschiedlichen Versicherungssummen, angefangen von der gesetzlich vorgeschriebenen,  über 50 Millionen, bis hin zur unbegrenzten Deckung. Und jede Variante wird anders berechnet. Dann kommt es darauf an, wo Sie wohnen, in der Stadt, auf dem Land, wenn in der Stadt, in welchem Bezirk, besitzen Sie selbst genutztes Wohneigentum, Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung, mit oder ohne Garage? Leben in Ihrem Haushalt Kinder unter  15 Jahren? Haben Sie eine Bahn Card, wenn ja, welche? Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig, dann fallen Sie in eine andere Beitragsberechnung als der Arbeiter oder Angestellte. Wobei bei dem öffentlich Bediensteten auch noch zwischen Beamten und Angestellten unterschieden wird.

Wie hoch ist der Kilometerstand Ihres Autos und wie viele Kilometer fahren Sie im Jahr? Der Himmel mag wissen welchen Einfluss diese Fragen auf die Prämiengestaltung meines Vertrages haben. Zumal sie teilweise doch sehr ins Persönliche gehen wie beispielsweise die Frage nach den, im Haushalt lebenden Kindern.

Einige Gesellschaften fragen nach Ihrem Punktestand in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Wenn Sie Punkte in Flensburg haben, kann sich das nachteilig in der Prämie auswirken. Sollten Sie gar in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner zusammen leben, der auch noch Ihr Auto mit nutzt, dann können Sie schon mal locker fünfhundert  Euro mehr an Beitrag einplanen. Zumindest die Allianz24 hat da eine neue Geldquelle entdeckt. Und das ist nur die Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Noch schlimmer wird es bei der Kaskoversicherung, Vollkasko, Teilkasko, mit oder ohne Selbstbehalt, wenn Selbstbeteiligung, dann wie hoch, soll Marderbiss mitversichert werden? Wie steht’s mit der Mallorca-Police? Haben Sie zuschlagspflichtige Teile am oder im Auto die mitversichert werden müssen?

Sollten Sie von Ihrer Vorversicherung gekündigt worden sein, und das vielleicht noch aufgrund eines Schadens, dann werden Sie wohl schwerlich einen Versicherer finden der Ihr Fahrzeug kaskoversichert. Bei der Haftpflicht kann der Versicherer nicht ablehnen, denn es gilt ein Kontrahierungszwang, das heißt, die Sparte Haftpflichtversicherung muss die Gesellschaft annehmen. Aber es gibt noch andere Möglichkeiten dem Kunden den Braten zu verhageln. Ein beliebtes Mittel ist die „Prüfung des Antrages“. Das kann schon mal drei bis vier Wochen dauern. In den 1980iger Jahren war das ein probates Mittel der Versicherer sich möglichst viele unerwünschte Risiken, vor allem Ausländer, vom Hals zu halten.  Sie bekommen die elektronische Versicherungsbe-       bestätigung erst nach der „wohlwollenden Prüfung“ Ihres Antrags. Da Sie aber kein Fahrzeug ohne Zulassungsstempel auf einer öffentlichen Strasse abstellen dürfen, – nicht jeder hat schließlich eine Garage – hofft die prüfende Versicherung, dass Sie sich anderweitig um den Versicherungsschutz bemühen. Und das funktioniert dann meistens auch.

Nun werden, neben der obligatorischen Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung, auch völlig neue, teils exotisch anmutende, Begriffe zur Absicherung feilgeboten. Da ist beispielsweise der „Rabattretter“. Eigentlich eine gute Idee wenn es auch so praktiziert wird wie man es dem Kunden glauben lässt.  Leider ist dem nicht so. Sie können den „geretteten“ Rabatt bei einem späteren Versicherungswechsel nicht mit zu der neuen Gesellschaft nehmen.  Nun werden sich viele sagen, warum sollte ich wechseln, meine Gesellschaft ist preisgünstig, ich bleibe bei dieser. Das mag von Ihnen edel gedacht sein, aber die Praxis sieht leider anders aus. Es ist wie in einer Ehe, es gehören immer zwei dazu. Nach einem Versicherungsfall kann schließlich nicht nur der Versicherungsnehmer kündigen, sonder das gleiche Recht steht auch der Versicherung zu. Und dann müssen Sie sich eine neue Gesellschaft suchen. Ein neues Produkt ist auch der DEVK eingefallen, sie bietet seit geraumer Zeit einen so genannten „Parkplatzschadenschutz“ an. Einmal im Kalenderjahr können Sie kleine Kratzer und Dellen an ihrem Fahrzeug von einer Vertragswerkstatt der DEVK – im Augenblick sind das Werkstätten der Firma Auto Teile Unger (A.T.U,) – beseitigen lassen. Ihr Eigenanteil beträgt lediglich 50 Euro. Sehr positiv ist, dass diese Leistung in der Teilkaskoversicherung enthalten ist und somit nicht zu einer SF-Belastung in Ihrem Vertrag führt. Da es aber  für diese Leistung keine klaren Bedingungen gibt, kann es schon mal zu Missverständnissen bei der Regulierung kommen. Zumindest in einem Fall hat sich die DEVK geweigert die vollen Rechungskosten in Höhe von ca. 300 Euro zu übernehmen. Dem Kunden wurde gesagt dass es eine interne Richtlinie gebe, danach werden lediglich Kosten bis zu einem Betrag von 180 Euro übernommen. Darauf wird dann die vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 50 Euro angerechnet. Das bedeutet dass der Kunde bei einem Rechnungsbetrag von 300 Euro rund 170 Euro selbst tragen muss. Um der ganzen Geschichte noch ein lustiges Mäntelchen umzuhängen,  kündigte die DEVK aufgrund des Schadens den Vertrag im laufenden Versicherungsjahr. Das mag für die Gesellschaft lustig sein, für den Kunden allerdings äußerst ärgerlich.

Es fehlt nun mal eine neutrale Aufsichtsbehörde die der Assekuranz bei Ihrer wilden Gestaltung der eigenen Bedingungen Einhalt gebietet. Bis zur Mitte des Jahres 1994 hatte diese Aufgabe zwar das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen wahr genommen, allerdings von einer Neutralität konnte nicht gesprochen werden.  Das Amt wurde zu rund neunzig Prozent von der Versicherungswirtschaft finanziert.  Ein Schelm wer Böses dabei denkt.


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