11. Mai 2009 von admin | kein Kommentar
Beteiligen Sie den Staat an Ihrer Altersversorgung.
Das Prinzip ist denkbar einfach: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber,
einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung
einzuzahlen. Auf diesen Betrag zahlen Sie weder Steuern noch
Sozialversicherungsbeiträge (SV). Besonders interessant ist die betriebliche
Altersvorsorge unter der Berücksichtigung von vermögenswirksamen Leistungen.
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11. Mai 2009 von admin | kein Kommentar
Das Problem
Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss mit
erheblich geringeren Entschädigungen bei Personen- und Sachschäden als
in Deutschland rechnen. Auch das Schmerzensgeld ist meist deutlich geringer
und die Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigengutachten
oder einen Anwalt werden oft überhaupt nichtersetzt. Denn für den
Schadenersatz ist das nationale Recht am Unfallort maßgeblich.
Dazu kommen oft sprachliche Probleme, unbekannte Rechtsverhältnisse
und langwierige Auseinandersetzungen wegen der Schadenersatzansprüche.
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